Neben Vorteilen wie Standardisierung, Kostenreduktion, Prozesssicherheit, rechtlichen Vorteilen sowie einer Bedeutung im Marketing sind die Vorteile einer Zertifizierung erst einmal theoretischer Natur.
Im Zuge der Überprüfung unserer Eignungsbeurteilungsprozesse durch die benannte Stelle zum Jahreswechsel haben wir im Rahmen unserer Qualitätsprozesse eine Evaluation des mittelfristigen Erfolges durchgeführt. Das Ziel war die Beurteilungsparameter der Kandidaten anhand harter Daten zu evaluieren. Aus Gründen der Vergleichbarkeit, aber auch weil der unmittelbare monetäre Mehrwert hier besser ersichtlich wird, möchten wir die Ergebnisse am Beispiel von vergleichbaren Vertriebspositionen illustrieren.
Eingang in die Evaluation fanden alle geschlossenen Vertriebspositionen ohne spezielles Anforderungsprofil (wie bspw. OEM / B2B, KAM, Sales & Marketing Manager etc.), die seit der Zertifizierung der Prozesse über ein Jahr bei unseren Kunden aktiv sind.
Die erreichte Umsatzsteigerung lag im Mittel bei +11,46% im ersten Jahr. Nominal entsprach dies +176.365 €. Diese Werte wurden trotz teilweise umfangreicher Schulungen von bis zu drei Monaten sowie teilweise stagnierender Märkte erzielt.
Dies ist in Relation zu sehen, zu einem Umsatzwachstum in der Medizintechnik laut des Branchenverbands Spectaris von 2,5% in 2017 sowie 4-5% in 2018 bzw. dem langfristigen Trend von 5% p.a.
74,98% unserer Kandidaten wurden nach über einem Jahr in Relation zu dem bestehenden Vertriebsteam als gut oder sehr gut bewertet.
Die Ergebnisse haben aber nicht nur weitreichende Implikationen für unsere Kunden. Sie sichern auch die Kandidaten ab, da wir überdurchschnittlich erfolgreiche Mitarbeiter bei unseren Kunden platzieren können. Über einen möglichst realistischen Einblick in die Anforderungen und ein ehrliche Beurteilung der Kandidaten versuchen wir Sie und uns vor einer Fehlentscheidung zu bewahren. Die Daten legen nahe, dass dies aktuell überproportional häufig gelingt.
Haben Sie Fragen zur Eignungsdiagnostik oder DIN? Dann sprechen Sie uns unter ht@hitec-consult.de an.
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muß den geldwerten Vorteil und die Nutzung versteuern. Seit Januar 2019 wird der zu versteuernde Betrag bei Nutzung eines Elektro-Dienstwagen verringert. Statt wie bisher 1% des Brutto-Listenpreises zu versteuern, sind das im Falle eines E-Autos nur noch 0,5%. Auch die Zuschläge für den Arbeitsweg werden halbiert. Anstelle der geltenden 0,03 Prozent werden bei E-Autos nur noch 0,015% pro Kilometer der einfachen Fahrstrecke fällig. Die Halbierung gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Die Halbierung des geldwerten Vorteils ist auch bei der Fahrtenbuchmethode möglich. Hierbei werden die Anschaffungskosten für das Auto in Form der Abschreibung berücksichtigt. Die zu berücksichtigende Abschreibung wird dann entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung ebenfalls um die Hälfte reduziert. Wenn Sie ein Fahrzeug leasen oder mieten, werden die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte berechnet. Das spricht für das E-Auto.
Begünstigt sind alle Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind und die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge handelt.
Aus Sicht der Firmen und der Fahrer muss das Fahrzeug jedoch genauso an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst sein, wie ein Wagen mit Verbrennungsmotor, ob fianzieller Vorteil oder nicht. Eine geringe Reichweite des Autos, lange Lieferzeiten und zu wenig Stromzapfsäuldn können beispielsweise gegen einen Elektro-Dienstwagen sprechen. Man sollte für sich beruflich oder privat folglich gut überlegen, ob ein herkömmliches oder ein E-Auto in Frage kommt.
Künstliche Intelligenz gewinnt aktuell auch in zahlreichen Fachgebieten der Medizintechnik zunehmend an Bedeutung und ist in den Augen vieler Branchenkenner zweifellos die Technologie der Zukunft. Ebenso vor dem Recruiting macht die Digitalisierung keinen Halt. Während Unternehmen vermehrt auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Recruiting setzen (z.B Chatbots, nicht-humanoide Personalauswahlinstrumente), stehen Bewerber dieser Form von Auswahlprozess eher skeptisch gegenüber.
Die Vorteile des Recruitings unter Zuhilfenahme von „Robot-Recruiting Tools“ liegen auf der Hand. Sie ermöglichen eine enorme Zeitersparnis. Selbstlernende Programme durchforsten riesige Daten-Pools und entwickeln auf dieser Grundlage Auswahlvorschläge. So können versteckte Talente innerhalb kürzester Zeit auf unterschiedlichsten Plattformen des World Wide Web gefunden werden. Im Vergleich zum Menschen übersehen diese Computersysteme nichts und gehen, solange sie nicht mit diskriminierenden Kriterien gefüttert werden, ohne Diskriminierung vor. Dabei sind die Nachteile ebenso ersichtlich. Ein Computersystem (z.B. ein Chatbot) wird so schnell nicht das über Jahre antrainierte Gefühl für Personen erlernen können, über welches ein Personaler verfügt! Ein 100%iges Match aufgrund vorausgewählter Suchkriterien, kann beispielsweise übersehen, dass der Bewerber ein großes „Aggressionspotential“ mitbringen könnte. So können auch gute Bewerber, welche aufgrund eines Schreibfehlers oder einer ungewöhnlichen Formulierung, nach dem Scan aussortiert werden dem Personaler verborgen bleiben.
Von Bewerbern sehr geschätzt hingegen wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Suche von Stellenanzeigen. Akzeptabel ist es also für viele Suchende, wenn über ein erweitertes automatisiertes Matching alternative Jobs angeboten werden, wenn sie auf die angestrebte Stelle nicht optimal passen. Online-Tests, die über die Persönlichkeit von Kandidaten urteilen sollen, und bei „Nicht-Bestehen“ ein sofortiges Aussortieren des Kandidaten zur Konsequenz haben, werden auch aus unserer Erfahrung heraus von einer Vielzahl von Kandidaten (ob bestanden oder nicht bestanden) sehr kritisch betrachtet. Möchte sich ein Unternehmen also als besonders wertschätzend im Umgang mit seinen Mitarbeitern positionieren, sollte der Einsatz von einem Recruiting-Chatbot oder einem Online-Test, welcher dem Recruiter eine Vorentscheidung für die Auswahl gibt und Bewerbern eine Eignung kategorisch absprechen kann, sehr genau überdacht sein.
Zusammenfassend wird deutlich, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Recruiting mit sehr viel Fingerspitzengefühl eingesetzt werden sollte. Er stellt eine sinnvolle Ergänzung bei der Suche von geeigneten Kandidaten/Stellen und für die Beantwortung von Standardfragen, ersetzt jedoch nicht gänzlich die menschliche Intelligenz bei der Bewertung von Profilen und der charakterlichen Eignung!
Hier wird zudem der Wert von Personalberatern für Unternehmen und Bewerber erkennbar. Personalberater bringen Bewerber auch dort ins Gespräch, wo sie möglicherweise von einem Computersystem aussortiert wurden oder trotz fehlender Eigenschaften aus der Stellenbeschreibung geeignet sind.
Sie möchten von einem Menschen und nicht von einem Computer auf dem Weg in den neuen Job begleitet werden? Dann rufen Sie uns an: +49 (0)6032-92865-0 oder senden Sie eine E-Mail an robin.geipel@hitec-consult.de.
Immer wieder wird die Öffentlichkeit von schwerwiegenden Hygiene-Vorfällen in den deutschen Kliniken erschüttert. In diesem Zusammenhang wird nicht selten das Desinfektionsverhalten des Klinikpersonals, der Patienten oder der Besucher hinterfragt und seltener die der Vertriebsmitarbeiter von Medizintechnikunternehmen. Diese besuchen jedoch in der Regel mehrere Kliniken an einem Tag, bewegen sich zwischen den verschiedenen Fachbereichen und sind deshalb ebenfalls potenzielle Überträger von Keimen, sowohl zwischen den Abteilungen wie auch den Krankenhäusern.
Um die aktuelle Wahrnehmung zu dem Thema „Hygiene/ Desinfektion“ und deren Umsetzung im operativen Alltagsgeschäft zu ermitteln, wurden 50 Außendienstmitarbeiter von uns befragt. Das Gesamtergebnis war durchaus different. 23% der Befragten bewerteten den individuellen Stellenwert der Thematik als wichtig, 77% sogar als sehr wichtig! Hierbei desinfiziert sich praktisch jeder Vertriebsmitarbeiter die Hände nach dem Besuch des Fachbereichs. Es gibt allerdings größere Abweichungen im Desinfektionsverhalten, sobald der Vertriebsmitarbeiter lediglich bei der Einkaufsabteilung oder der Medizintechnik vorstellig war. Hier gaben 45% der Befragten an, sich im Anschluss die Hände eher selten bis nicht zu desinfizieren. Deutlich extremer fällt das Ergebnis aus, wenn beim Ein- bzw. Ausgang einer Klinik kein Desinfektionsspender vorhanden ist. In diesen Fällen gaben 90% an, nicht extra nach einem Spender zu suchen, oftmals auch dem terminlichen Druck geschuldet. Positiv ist hingegen die Tatsache, dass 78% für diesen Fall ein eigenes Desinfektionsmittel im Dienstwagen mitführen.
Die Frage, ob das eigene Unternehmen durch regelmäßige oder unregelmäßige Schulungen/ Workshops das Thema immer wieder in den Fokus rückt, beantworteten 68% der Vertriebsmitarbeiter mit „Nein“. Das Hygieneverhalten wird zwar in der Einarbeitungsphase angesprochen, in den anschließenden Jahren jedoch als selbstverständlich erachtet. Ein sehr erfreuliches Resultat zum Schluss: 99% der Befragten verfügen über eine Hepatitis-Impfung.
Informatiker und IT-Spezialisten sind gefragter denn je. Dieser Trend lässt sich nicht nur an Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ablesen. Auch bei der Rekrutierung von IT-Spezialisten ist diese Entwicklung deutlich spürbar. Unternehmen aus jedem Wirtschaftszweig, werden im Zuge des digitalen Wandels zunehmend zum Umdenken bewegt. Was die Wirtschaft dringend benötigt sind IT-Experten jeglicher Couleur.
Eine fortschreitende Diversifizierung der Aufgabenfelder im IT-Sektor ist aufgrund der nicht aufzuhaltenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu erwarten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dies auch ein weiterer Schub für den Bedarf an Arbeitnehmern mit entsprechender Expertise im Umgang mit IT-Themen und stetig wachsenden Datenmengen.
Es entsteht ein Arbeitnehmermarkt. Davon betroffen ist auch die Healthcare-Branche. So werden beispielsweise in der Schnittstellenprogrammierung zur Vernetzung verschiedener medizinischer Geräte zunehmend IT-Spezialisten benötigt. Softwareentwickler, IT-Sicherheitsexperten, Business-Analysten oder IT-Berater verfügen somit über ideale Voraussetzungen, um eine sehr spezifische und auf ihre persönlichen Wünsche ausgerichtete Stelle zu finden. Um diese Mitarbeiter zu halten oder auch, um neue Mitarbeiter zu gewinnen, sind daher Initiativen der Arbeitgeber für einen Wettbewerbsvorteil gefragt. Dies hat zur Folge, dass Arbeitgeber einen außerordentlich hohen Aufwand betreiben müssen, um die Bedürfnisse dieser auf dem Markt sehr gefragten Mitarbeiter zu befriedigen. Schnelle Schritte auf der Karriereleiter, ein attraktives Gehaltspaket, eine ansprechende Unternehmenskultur und „Wohlfühlprogramme“ wie Sportangebote oder Angebote zur Unterstützung einer gesunden Work-Life-Balance, sind bereits weit verbreitet um Mitarbeiter langfristig zu binden. Es wird nachvollziehbar, weshalb die Beweggründe für eine berufliche Veränderung bei IT-Spezialisten äußerst individuell ausfallen können.
Bereichsübergreifende Bedeutung erhalten Bedingungen wie die Arbeitszeit, die Entfernung zum Arbeitsplatz oder die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten. Vorgesetzte, die zumindest ein rudimentäres Verständnis für die Eigenheiten des Berufs, beispielsweise in der Softwareentwicklung mitbringen, tragen maßgeblich zu einer geschätzten Arbeitsatmosphäre bei, welche sich wiederum förderlich auf die Arbeitsqualität des Einzelnen auswirken kann. Anhand unserer Erfahrungen mit Kandidaten aus dem IT-Umfeld, konnten wir feststellen, dass beispielsweise die Möglichkeit, ein Projekt von der Idee bis zum Rollout zu begleiten, um somit das Gesicht für eigene Projekte zu werden, einen reizvollen Faktor für engagierte Softwareentwickler darstellen kann. Entscheidend für einen Wechsel sind daher oftmals eher Details in der Ausgestaltung der Aufgabenfelder sowie persönliche Beweggründe. Beispielsweise kann ein Young-Professional vom umfangreichen Weiterbildungsangebot eher überzeugt werden, als von einem hochwertigen Firmenwagen. Eine berufstätige Mutter legt hingegen mehr Wert auf familienfreundliche Arbeitszeiten. Ein erfahrener IT-Spezialist wiederum, lässt sich neben einem marktüblichen Gehaltspaket, auch von spannenden Daten und Projekten überzeugen. Über den wichtigen Faktor des Gehaltspakets hinaus, spielt also auch die Intention des Einzelnen in der Arbeitgeberwahl eine maßgebende Rolle.
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Erfolgreiche Mitarbeiter sind auf dem Markt begehrt – welches Unternehmen wünscht sich keine Mitarbeiter, die das Unternehmen voranbringen? Auch aus Sicht vieler Arbeitnehmer liegt ihr berufliches Ziel im Erfolg. Sie streben nach besseren Arbeitsbedingungen, mehr Verantwortung oder einer höheren Gehaltsstufe. Auch die Zufriedenheit am Arbeitsplatz wird durch beruflichen Erfolg positiv beeinflusst.[1] Bekanntermaßen profitieren Unternehmen von zufriedenen Mitarbeitern, da sie bessere Leistungen erbringen und mit geringerer Wahrscheinlichkeit das Unternehmen verlassen, als unzufriedene Mitarbeiter.[2]
Nun, woran erkennt man erfolgreiche Mitarbeiter? Gäbe es die „eine“ Antwort, wäre die Vielzahl eignungsdiagnostischer Auswahlverfahren wohl deutlich begrenzter und Personalabteilungen müssten keine externen Dienstleister einsetzen.
Eine der laut Wirtschaftswoche erfolgreichsten Beratungen (2017/ Beste Personalberater) im Gesundheitswesen ist die Firma HiTec, die nun eine statistische Erhebung dazu präsentiert hat. Dabei hat man über drei Jahre über 500 Lebensläufe und Interviews mit Kandidaten aus dem Vertrieb eignungsdiagnostisch analysiert und festgestellt: Erfolg ist keine Glückssache – Auf die Loyalität der Mitarbeiter kommt es an!
Herausgefunden hat man unter anderem, dass neben zahlreichen Vorhersage-Kriterien, wie Branchenkenntnisse, Ausbildung, Know-how, der Motivation und den finanziellen Rahmenbedingungen der statistisch betrachtet zutreffendste Parameter ein konsistenter Werdegang ist. Lutz- Martin Busch, Geschäftsführer von HiTec berichtet, worauf man achten sollte und was einen konsistenten Werdegang ausmacht: „In der Vergangenheit sollten mindestens drei, im Idealfall fünf Jahre oder mehr, in jeder beruflichen Station verbracht worden sein. Einzelne kürzere Aufenthalte sind akzeptabel, sofern diese zu Beginn der Karriere liegen und längere Stationen folgen. Längere Aufenthalte beweisen Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber und sind ein guter Indikator für den bisherigen und zukünftigen Erfolg des Kandidaten.“
Die Studienergebnisse stützen diese Beobachtung. So wiesen 97,6% der Kandidaten, die von HiTec-Kunden eingestellt wurden, einen konsistenten Werdegang auf. Von 441 Kandidaten mit konsistentem Lebenslauf wurden 41,5% zum Interview beim Kunden eingeladen, 9,3% wurden eingestellt.
Im Gegensatz dazu zeigten sich die 79 Kandidaten mit inkonsistentem Werdegang, geprägt von Jobhoppings und kurzen Verweildauern an den einzelnen Arbeitsstationen, deutlich erfolgloser. Sie scheiterten bereits wesentlich früher im Auswahlprozess. So erhielten nur 12,7% eine Einladung zum Interview, eingestellt wurden lediglich 1,3%. Dies ist damit zu erklären, dass Erfolg möglicherweise Zeit braucht und z.B. im ersten Jahr die Eingewöhnung im Vordergrund steht. Mit zunehmender Zeit und Erfahrung, zeigt sich, wie erfolgreich der Mitarbeiter auf seinem Arbeitsgebiet ist.
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Unser Tipp: Als Bewerber machen sich langjährige Stationen in Ihrem Lebenslauf in den Augen zukünftiger Arbeitgeber attraktiver und erhöhen die Chancen auf einen erfolgreichen Bewerbungsprozess. Achten Sie bei der Wahl Ihres Arbeitgebers deshalb darauf, dass Sie ausgiebig informiert sind und keine Fehlentscheidung treffen. Zusätzlich sollten Sie Ihr Bauchgefühl beachten und Entscheidungen bewusst treffen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen, beruflichen Station.
Wenn inhabergeführte Firmen einen Geschäftsführer oder Nachfolger (w/m) suchen, können sie schnell von den Realitäten des Marktes eingeholt werden. Kandidaten finden sich nicht ohne Weiteres finden oder haben Vorbehalte. Typisches Vorurteil: „Die Inhaber könnten einem alles abverlangen und schließlich wollte ich mich nicht selbständig machen.“ Alleine das Wortkonstrukt „Inhabergeführtes Unternehmen“ lässt auf eine ungesunde „Work-/Life Balance“ schließen, so könnte man meinen. Die Bewerber stehen nicht Schlange und deren Profile finden keine Mehrheit bei den beteiligten Entscheidern. Unsere Erfahrung zeigt, dass wichtige Überlegungen erforderlich sind, die im Idealfall im Vorfeld der Suche abgeschlossen sein sollten. Wir haben das hier in einfachen Stichworten, auf Basis der gemachten Erfahrungen, zusammengefasst:
Seit einigen Jahren taucht der Begriff „Mobile-Payment“ immer wieder in den Medien auf und verspricht eine spannende Zukunft. Das Haus mit nichts als einem Mobiltelefon verlassen, welches ohnehin zu einem ständigen Begleiter für uns alle geworden ist und damit ohne Weiteres seinen Einkauf zu erledigen, klingt tatsächlich praktisch. Leider ist diese Vorstellung, zumindest in Deutschland, noch lange nicht Realität.
Wie funktioniert das Mobile-Payment?
Die meisten Anbieter setzen auf die sogenannte NFC-Technologie (Near Field Communication), die sich bereits beim „kontaktlosen Bezahlen“ mit der Giro- oder Kreditkarte bewährt hat. Hierbei werden per Induktion sowie über eine kurze Distanz die Daten drahtlos übertragen, sodass die miteinander kommunizierenden Geräte nah aneinander gehalten werden müssen. Neben einem NFC-fähigen Mobiltelefon wird eine bestimmte App (sogenannte Wallet-App) benötigt, welche mit einer Bank-, Kreditkarte oder alternativ einem Benutzerkonto verknüpft wird. iPhone-Nutzer sind hier ausgeschlossen, da sie nur "Apple Pay" verwenden dürfen, welches seit kurzem in Deutschland verfügbar ist.
Welche Anbieter sind auf dem Markt aktiv?
Das Thema „Mobile-Payment“ ist in Deutschland nicht wirklich neu. Diverse Unternehmen, unter anderem die Deutsche Telekom, Vodafone oder auch Yapital (Otto-Gruppe), hatten sich an dieser Bezahlmethode versucht und sind gescheitert. Seit Ende 2017 kommt allerdings erneut Bewegung in der Szene auf. Neben Payback Pay, Deutschlands größtem Bonusprogramm, sind nun auch die Sparkassen und Volksbanken mit eigenen Lösungen am Markt vertreten und auch der Internetriese Google zog Mitte 2018 mit Google Pay nach. Ebenfalls gibt es diverse „Insellösungen“ wie beispielsweise die Starbucks- oder Edeka-App, die neben der mobilen Zahlung vor allem als ein Kundenbindungstool eingesetzt werden.
Der Vergleich zu Skandinavien und China
Wenn es um das Mitführen von Bargeld geht, sind wir im europäischen Vergleich, absolute Spitzenreiter. Laut der letzten Studie der Bundesbank erfolgen 74% der Transaktionen nach wie vor mit Banknoten und Münzen. Kleinstbeträge bis 5 Euro werden sogar zu 96% in bar bezahlt. Doch die Redensart „nur Bares ist Wahres“ verliert sukzessive an Allgemeingültigkeit, da auch für uns Zahlungen mit der Karte immer mehr zur Gewohnheit werden. Ein Blick nach Skandinavien zeigt, dass unsere Nachbarn deutlich weiter sind. Hier werden die Lösungen „Mobile Pay“ sowie „Swish“ (Geldtransfer in Echtzeit) von 80% der Bevölkerung regelmäßig genutzt. In China werden sogar die Mieten oder das Gehalt mobil bezahlt. Das Ganze hat allerdings auch den Nachteil, dass die zwei dominierenden Unternehmen „WeChat“ sowie „Alibaba“ entsprechend umfangreiche Informationen zu ihren Kunden sammeln können.
Fazit
Obwohl wir über deutlich strengere Richtlinien verfügen als in China, ist der Datenschutz noch immer ein zentrales Thema in Deutschland und führt oftmals zu einer gewissen Zurückhaltung, wenn es um die Nutzung von neuen Technologien geht. Zudem bietet Mobile-Payment den Kunden aktuell noch keinen wirklichen Mehrwert, sondern stellt bestenfalls ein Substitut für die bestehenden Karten dar. Und solange ein Nutzer zwar im Supermarkt mobil bezahlen kann, bei dem Eisverkäufer um die Ecke dennoch sein Portmonee zücken muss, wird sich die allgemeine Akzeptanz in Grenzen halten. Grundsätzlich dennoch eine spannende Technologie, die einfach noch viele Jahre Zeit benötigt, um salonfähig zu sein.
Trotz eines stabilen Wachstums in der Medizintechnikbranche kommt es immer wieder zu Kündigungen, z.B. im Rahmen von Firmenzusammenschlüssen, durch Outsourcing-Projekte oder aber auch aufgrund individueller Situationen. Bisher kommt es im Regelfall, in Absprache mit den Betroffenen, zur Zahlung einer Abfindung und einer zeitnahen Freistellung. Gerade langjährige Mitarbeiter freuen sich zunächst über eine hohe (nicht steuerfreie) Auszahlung, doch erfolgt die Ernüchterung schnell, wenn man feststellt, dass die letzte Bewerbung schon lange her ist und man gar nicht weiß, wo man nach einem neuen Arbeitgeber suchen soll. Eine bessere Lösung bietet hier eine individuelle Outplacement-Beratung durch einen Spezialisten. Im Rahmen einer individuellen Beratung wird die persönliche Situation analysiert, ein detailliertes Kandidatenprofil erstellt, die Auftritte in den sozialen Medien optimiert und die Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand gebracht. Je nach Umfang des Beratungsauftrags erfolgen z.B. auch eine proaktive Bewerbung des Kandidaten bei Unternehmen, eine intensive Sondierung des offenen und verdeckten Arbeitsmarkts oder ein Interview-Training. Laut einer Untersuchung des BDU kommt es bei 42% der Outplacement-Kandidaten zu einem beruflichen Vorankommen und 49% verbleiben auf ihrer Hierarchieebene.
Als betroffener Arbeitnehmer sollte man daher unbedingt mit dem Arbeitgeber über eine individuelle Outplacement-Beratung sprechen. Die Unternehmen übernehmen in der Regel die Kosten hierfür, im Gegenzug verringert sich die zu zahlende Abfindung. Immer mehr Unternehmen erkennen auch für sich den Vorteil einer Outplacement-Beratung, da sie doch die Wertschätzung an den Mitarbeitern widerspiegelt und das Image positiv beeinflusst. Häufig kann man sich als Betroffener die Beratung aussuchen, da nur wenige Unternehmen über feste Partner verfügen. Sinnvoll ist es, sich auf Experten aus der Branche zu verlassen, denn diese kennen den Markt und die Unternehmen. HiTec Consult hat sein Outplacement-Angebot aktuell deutlich erweitert und bietet neben Einzel-Beratungen auch Gruppen-Beratungen oder Qualifizierungs-Trainings für Personalverantwortliche an. Die Laufzeiten der verschiedenen Beratungsangeboten liegen zwischen 2 und 18 Monaten.
Unsere Einschätzung zum Kandidatenmarkt in diesem Jahr fällt doch eher eindeutig aus: Wir haben das Gefühl, dass es zu wenig Bewerber für offene Stellen gibt und dass die Wahl der Mittel diese Stellen zu besetzen, teilweise einem Griff in den dunklen Werkzeugkasten gleicht, in dem jedoch nur noch der Hammer zu finden ist. Doch stopp – kann man es sich wirklich so einfach machen und das so zusammenfassen?
Unsere Branche hat schon früh nicht mehr von Bewerbern, sondern immer von Kandidaten gesprochen nach dem Motto: „Behandele mich bitte respektvoll, auch das Unternehmen bewirbt sich um mich.“ Das bewahrheitet sich nun auch für die unteren Ebenen immer mehr, zu denen auch wir uns als „Normalos“ durchaus zugehörig fühlen. Aber was führt aus unserer Sicht zu dieser Situation? Wir stellen fest, dass einerseits die Unternehmen von ihrem Idealprofil kaum abzuweichen scheinen und die Maßstäbe an zukünftige Stelleninhaber hoch sind. Es wird auch häufig versucht mehrere Aufgabenbereiche in einem Stellenprofil zu „kombinieren“ z.B. bei Vertriebs-, Produktspezialisten-, und Servicevakanzen. Das auch um Kosten zu sparen. Die infrage kommende Zielgruppe wird dadurch limitiert und die Kandidatenschlange wird so mit Sicherheit nicht länger. In der Folge nutzen fast alle oder zumindest die finanziell potenten Firmen Headhunter, um sich dennoch den qualitativen Bewerbereingang zu sichern. Die Unternehmen, die keinen Personalberater vorab finanzieren können, versuchen es mit Dienstleistern, die versuchen jemanden „auf Erfolg“ zu finden. Hier sind wir aber nun genau in der leeren Werkzeugkiste angekommen. Die Kandidaten in der Medizintechnik werden zunehmend über verschiedene Kanäle angesprochen – leider nicht immer telefonisch, wie es ein sollte, sondern auch direkt per Nachricht über soziale Netzwerke. Die Stellen werden breit gestreut und es wird nicht immer darauf geachtet, ob die Zielperson überhaupt das passende Profil hat. Dazu kommen die in unserem Umfeld bekannten „Wohnzimmerberater“, die ohne Datenbank, Datenschutz und professionelles Prozessmanagement versuchen Kandidaten zu „vermitteln“. In diesem ganzen Komplex nun funktioniert die Gewinnung von Kandidaten nicht mehr so einwandfrei oder reibungslos wie früher. Natürlich, Headhunter gibt es schon lange, aber die Vorgehensweisen ändern sich. Computeralgorithmen, Jobroboter und Langzeitstellenprofile im Web machen es da nicht einfacher. Es werden zahlreiche Anfragen an Kandidaten gerichtet und da diese Stellenprofile nicht immer passen, wird Vertrauen zerstört. Gleichzeitig scheint die Auswahl an Stellen so für Kandidaten immens groß zu sein, was aber ein geringeres Verlocken bedeutet, da die Kandidaten sich nicht mehr ausgewählt oder exklusiv „gesucht“ fühlen. Die Hemmschwelle abzusagen und auf Besseres zu warten ist dadurch eher niedrig. Letztlich kommen Unternehmen und Kandidat so schwerer zusammen und es entsteht der Eindruck, die Kandidaten bestimmen die Marktgegebenheiten. Konkret bedeutet dies natürlich auch, dass Gehälter, Arbeitszeiten oder schlichtweg sämtliche Bedingungen durch die Kandidaten vorgegeben werden. Es gilt wie eh und je die richtigen Kandidaten zu finden, sie zu begeistern und den richtigen Match zwischen dem neuen Mitarbeiter und dem vorhandenen Team, einfach gesagt zwischen den Menschen zu finden. Die Ansprüche auf beiden Seiten sind gewachsen. Während die Unternehmen meistens auf die „eierlegende Wollmilchsau“ setzen und manche um diese zu finden nur den Hammer kennen, bewegt sich der einzelne Kandidat, flankiert von sozialen Netzwerken, Headhuntern und einem umfangreichen Stellenangebot im Internet nahezu wie ein Supermarktkunde durch die Regale und lässt sich von dem mannigfaltigen Angebot inspirieren. In unserer Zeit, so sehen wir es als Profis, ist das Zusammenführen von Unternehmen und Mitarbeitern zunehmend schwerer geworden. Es braucht die richtige Beratung und Suchmethodik, um zum Erfolg zu kommen.
Wir empfehlen:
Was meinen Sie zu dem Thema? Lassen Sie uns gerne Ihre Gedanken dazu wissen.
Wir haben diesen Artikel geschrieben, da uns in diesem Jahr besonders viele Kandidaten für unsere Vorgehensweise gelobt haben. Wir möchten jedoch gleich den „Eigenlobgedanken“ ausräumen. Darum geht es uns gar nicht. Wir haben dieses Jahr festgestellt, dass Kandidaten in den Bewerbungsprozess eintreten aber häufig schon im Vorfeld des ersten Vorstellungsgesprächs bei unserem Kunden absagen. Wir kennen nicht immer die Gründe, glauben aber auch, dass es an dem vermeintlichen Überangebot an Vakanzen/Optionen liegt.
John Naisbitt sagte einmal: „Statt unablässig den Verlust der alten Industrien zu bejammern, müssen wir uns einfach dem Abenteuer stellen, neue Industrien zu entwickeln“. Diesen Gedanken verfolgt seit einigen Jahren auch die Medizintechnikbranche. Immer mehr Unternehmen setzten deshalb das Thema „E-Health“ auf die Tagesordnung und fokussieren sich neben der Digitalisierung der Produkte auf die Entwicklung von zusätzlichen, digitalen Serviceleistungen („beyond the product“). Dieser Ansatz ermöglicht nicht nur die Schaffung von Mehrwerten und einer engeren Bindung von Betroffenen an das Produkt, sondern auch die Erschließung von neuen Umsatzfeldern.
Eine besonders eindrucksvolle Entwicklung ist im Bereich von Hörgeräten zu erkennen. Von der sogenannten Hörminderung und der damit oftmals verbundenen Notwendigkeit eines Hörgerätes, sind immer häufiger auch jüngere Menschen betroffen. Waren die Geräte zuvor unübersehbar und vom Träger nur sehr aufwendig und rudimentär verstellbar, bietet die neueste Generation ein unauffälliges Design sowie eine Bluetooth-Schnittstelle zum Smartphone. Die neusten Hörgeräte von GN ReSound werden beispielsweise mittels einer einzigen App gesteuert, so Ingo Fennen, Produktmanager des Unternehmens. Neben der klassischen Lautstärke- und Lärmpegelanpassung ist es zudem möglich, die bevorzugten Höreinstellungen von bestimmten Orten als Favoriten zu hinterlegen. Betritt man sein Lieblingsrestaurant, erfolgt die Einstellung der Geräte automatisch – ein auffälliges Nachjustieren ist damit Geschichte. Selbst die verlegten Hörsysteme sind kein großes Ärgernis mehr. Ähnlich zu der „Find my phone-Funktion“ zeigt die App den Ort der letzten Verbindung zum Mobiltelefon und kann des Weiteren die Geräte in unmittelbarer Nähe sehr präzise orten.
Auch ist das Streamen von Telefongesprächen, Musik oder Filmen unmittelbar in die Hörgeräte hinein schon lange keine Zukunftsmusik mehr, sondern Alltag. Und die Entwicklung schreitet voran. So könnten die Hörakustiker in der Zukunft per Remote direkt auf die Geräte zugreifen, um so deutlich schneller das etwaige Problem zu beheben. Ebenfalls, so Ingo Fennen, wird eine weitere Vernetzung, beispielsweise von Haushaltsgeräten, angestrebt. Ist der Waschvorgang beendet, sendet die Maschine ein Signal an das Hörsystem. Nicht zuletzt könnten die Hörgeräte weitere, bereichsübergreifende Aufgaben übernehmen, indem sie den Puls- und die Vitalfunktionen überwachen oder eine Alarmmeldung abgeben, wenn der Betroffene hinfällt und nicht wieder aufsteht. Man darf gespannt sein.
Unter einer „Car Allowance“ versteht man einen monatlichen Festbetrag, den der Arbeitgeber als Gehaltszuschlag bezahlt. Dafür verpflichtet sich der Arbeitnehmer, auf eigene Rechnung einen PKW zu unterhalten und diesen jederzeit für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Somit sind durch diesen monatlichen Betrag alle dienstlichen Fahrten des Arbeitnehmers abgegolten.
Dabei ist zu beachten, dass der gewährte Betrag auch den Wertverlust des Fahrzeugs auffangen sollte. In Einzelfällen kann es daher ratsam sein einen Jahres- oder Zweijahreswagen anzuschaffen, da bekanntermaßen in den ersten Jahren der Wertverlust eines Fahrzeugs am Größten ist.
Bei einem Dienstwagen kostet die Privatnutzung zusätzlich Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Das heißt, der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges wird mit 1% versteuert und es schlägt hier noch die Entfernung Wohnung zur Arbeitsstätte multipliziert mit dem Bruttolistenpreis und dem Faktor 0,03% zu Buche. Dafür bekommt der Arbeitnehmer die Spritkosten vom Arbeitgeber erstattet.
Diese beiden Varianten miteinander zu vergleichen geht nicht ganz so einfach, da es in erster Linie davon abhängt, welchen Umfang die Dienstfahrten haben.
Bitte denken Sie unbedingt daran, im Vorfeld eines angestrebten Jobwechsels die eigenen vertraglichen Details zu überprüfen. Ein Wettbewerbsverbot oder eine lange Kündigungsfrist könnten bei einer beruflichen Veränderung nachteilig sein oder diese im schlimmsten Fall scheitern lassen.
Streben Sie einen Wechsel zu einem Wettbewerbsunternehmen an, sollten Sie im Vorfeld Ihren Arbeitsvertrag auf eine mögliche Wettbewerbsklausel kontrollieren sowie diese von einem Rechtsbeistand auf deren „Haltbarkeit“ prüfen lassen. Erfahrungsgemäß sind einige Wettbewerbsverbote nicht haltbar. Ist ein Wettbewerbsverbot nichtig, hat es keine rechtlichen Wirkungen, das heißt es ist rechtlich nicht vorhanden. Nichtig ist ein Wettbewerbsverbot insbesondere dann, wenn es nicht schriftlich vereinbart wurde oder wenn keine Vereinbarung über eine mögliche Karenzentschädigung getroffen wurde. Eine absolute Grenze ist spätestens dort zu ziehen, wo das Wettbewerbsverbot einem Berufsverbot gleichkommt. Dies gilt sowohl inhaltlich als auch räumlich. Beispielsweise könnte es zwar möglich sein, dass ein regional agierender Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbietet innerhalb der gleichen Region in Konkurrenz tätig zu sein. Der Arbeitgeber dürfte aber Konkurrenztätigkeiten in anderen Regionen nicht ohne weiteres verbieten, weil diese Tätigkeit sein berechtigtes geschäftliches Interesse nicht berührt.
Auch beim Thema Kündigung kann es gewisse Stolpersteine geben. Wer kündigt, muss die geltende Kündigungsfrist einhalten. Sie kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem BGB ergeben. Gesetzlich gelten bei der ordentlichen Kündigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist beträgt für beide Seiten vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Für den Arbeitgeber verlängert sie sich jedoch mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Arbeits- oder Tarifverträge sehen meist eine längere als die gesetzliche Frist vor, welche dann auch Gültigkeit hat. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kündigungsfrist sollten daher sowohl Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und das BGB in Betracht gezogen werden. Bei einer Kündigungsfrist in Höhe von 6 oder 8 Wochen zum Quartalsende hätte man beispielweise nur 4 Kündigungstermine pro Jahr. Eine sehr lange Kündigungsfrist kann für einen neuen Job unter Umständen hinderlich sein. In einem solchen Fall besteht die einzige Möglichkeit darin, das Gespräch zu Ihrem Vorgesetzten zu suchen, um eventuell einen früheren Austrittstermin oder einen Aufhebungsvertrag erwirken zu können. Die meisten Vorgesetzten sind in der Regel nicht daran interessiert, einen unmotivierten Mitarbeiter zu halten.
Es ist sicherlich nicht zielführend, die politische Meinung oder die Führung des Wahlkampfes zu analysieren. Es soll an dieser Stelle auch erst recht kein - wie auch immer gefärbtes - politisches Statement erfolgen. Bei der Frage nach dem „Warum“ kann man allerdings einiges über die Vermarktung von komplexen Produkten bzw. Systemen lernen.
Wie in einem Lehrbuch wurde hier die Zielgruppe analysiert und ihre grundsätzlichen Bedürfnisse identifiziert. Das gesellschaftlich abgehängte und geringer qualifizierte Segment z.B. wurde nicht mit komplexen Details und Inhalten überfrachtet, sondern mit einfachen und eingängigen Phrasen auf allen Kanälen abgeholt. Es wurde auch ein Gefühl vermittelt, diesem Bereich gegen das Establishment eine Stimme zu geben. Das Versprechen, sie wieder groß zu machen, weckte Erinnerungen an „bessere Zeiten“ und Hoffnung auf einen Wandel. Zeitgleich wurde der Wettbewerb diskreditiert, indem seine Schwächen gezielt adressiert und eine gegenläufige Kompetenz signalisiert wurde.
Durch eine permanente Wiederholung der simplen „KISS“ (Keep it short& simple)- Botschaften wurde ein dauerhafter und nachhaltiger Lerneffekt erzielt.
Ähnlich wie bei der Brexit-Kampagne waren die Themen sehr komplex und somit zur Mobilisierung zum endgültigen „Kauf des Produktes“ an der Wahlurne eher schlecht geeignet. Hierbei wurde auch gezielt die emotionale Ebene angesprochen, unabhängig davon wie tief das Niveau dafür sinken musste.
Noch in der Wahlnacht wurden vom Sieger zentrale „Produktversprechen“ von der Homepage genommen und in der Folge andere deutlich abgeschwächt. Der Kauf war ja bereits abgeschlossen und die nächste Kaufentscheidung steht erst wieder in vier Jahren an.
Zwei Punkte sind beim Phänomen „Trump“ doch sehr bemerkenswert: Die Persistenz sowie die einfachen, eingängigen und emotionalen Botschaften.
Gerade in unserer komplexen Produktwelt tendieren wir als Experten, uns im Dschungel der Alleinstellungsmerkmale und komplexen Vorteile zu verlieren. Das gilt vielleicht auch für die Medizintechnik. Abbott Diabetes Care gelingt es z.B. mit dem Slogan „ICH KANN DAS ohne Stechhilfe“ den Vorteil des FreeStyle Libre, einem Glukose Messverfahren mittels Scannen, simpel auf den Punkt zu bringen.
Wird die Produktpräsentation durch Textinhalte geprägt, die die Emotionen des Lesers/ Zuhörers beeinflussen sollen, kann die Sprachbotschaft einfacher gewählt werden, um schließlich effizienter anzukommen. Dafür gibt es in der Werbung zahlreiche Beispiele an die wir uns alle mehr oder wenig gerne erinnern („Geiz ist geil“, Ich bin doch nicht blöd“).
Letztlich gilt es heutzutage die produktbezogenen, aber auch emotionalen und kognitiven Bedürfnisse der Kunden zu analysieren und konsequent darauf abgestellte, reduzierte Kommunikation zu betreiben bzw. das Produktportfolio entsprechend auszurichten. Im Zeitalter von großer Informationsflut, ist dies vielleicht eine logische, sogar nachvollziehbare Konsequenz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt eine merkmalsneutrale Stellenausschreibung vor und verbietet Firmen ein bestimmtes Alter zu verlangen. Mögliche Klagen sind aus gegenläufigen Fällen bekannt und nicht selten. Für Unternehmen, die eine bestimmte Strategie verfolgen, sei es nun ein geschlechterspezifischer Fokus, eine bestimmte ethnische Herkunft und vor allem eine Verjüngung der Altersstruktur kann das AGG zum Problem werden. Eine Situation, die für globale Unternehmensstrategien durchaus zu einem unpopulären Ballast werden kann, den es meist zu umschiffen gilt. Bei altersspezifischen Rekrutierungsvorhaben bedienen sich mittlerweile nahezu alle Unternehmen eines Dienstleisters, um sich von den rechtlichen Gefahren eines AGG- Verstoßes zu befreien. Im mittleren Management sind dies zumeist Headhunter, die im engen Rahmen strenger Vorgaben die passenden Mitarbeiter suchen und dabei häufig auch solchen Sonderwünschen gerecht werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass auch für geeignete Kandidaten Absagegründe, wohlgemerkt über den Dienstleister ausgesprochen werden können, die nicht immer die tatsächlichen bzw. vermeintlichen Defizite reflektieren. So können die Unternehmen frei bestimmen und das sogenannte AGG bleibt unserer Ansicht nach, bedingt der Nutzung Dritter im Recruitmentprozess, ohne echte Wirkung. Die Dienstleister kommunizieren in der Regel neutrale Absagegründe und deren Stellenanzeigen sind ohnehin professionalisiert.
Wir fragen uns, was ist dran an diesen Theorien und ist das zumindest für unseren Teil belegbar ohne das wir das Ergebnis werten möchten?
Wir haben uns daher entschlossen dieses Thema rückblickend für das Jahr 2016 zu analysieren und 104 typische Kandidatenplacements im Vertriebsbereich (Mittleres Management) erfasst. Dabei sind 42,31% der Kandidaten zwischen 31 und 40 Jahre alt; 30,71% sind zwischen 41 und 50 Jahre alt und nur 12 Kandidaten sind älter als 51 Jahre (11,54%). Auf die jungen Kandidaten unter 30 Jahre entfällt ein Anteil von 15,38%. Das Durchschnittsalter beträgt, unseren Berechnungen zur Folge, exakt 39 Jahre.
Wir denken mit diesem Ergebnis ist fast alles gesagt. Unternehmen und insbesondere deren Vertriebsbereiche leben von Wachstum und dem stringenten Erreichen von Zielen, nicht von Stagnation. Es zeigt, dass die Perspektive der Mitarbeiter die Erwartungen des Arbeitgebers zu erfüllen bzw. zu übererfüllen an einen Alterskorridor geknüpft werden, der eine größere Stabilität im Bereich der Gesundheit vermuten lässt. Es könnte um Belastbarkeit, Motivation, Dynamik und viele andere Eigenschaften gehen, die man mit 39- Jährigen verbindet. Sicherlich wird dabei auch der Aspekt der Wertschöpfung eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Insbesondere im Vertrieb ist der Erfolg messbar. Daher wird es in der Personalentwicklung Statistiken geben, die ein solches Handeln im Rahmen von Mitarbeitereinstellungen rechtfertigen dürften, denn die Ansprüche an Vertriebsmitarbeiter sind gerade im Aushalten von Druckmomenten gut nachvollziehbar. Gleichzeitig könnte man aber auch zumindest für unsere Statistik den vorsichtigen Verdacht äußern, dass wenn man den Job mit über 50 wechselt, es schwer wird, einen neuen Arbeitgeber zu finden und man jeden Wechsel gut abwägen und überdenken sollte, im Interesse der Chance das Rentenalter in sicherem Fahrwasser zu erreichen. Übrigens bemühen wir uns um einen stets ehrlichen Umgang mit allen Beteiligten und begründen Absagen, wie extravagant auch immer der Grund dafür sein mag, mit dem maximalen Wahrheitsgehalt.
HiTec Consult und deren Management Consultants stammen aus dem sogenannten Headhunting- Umfeld. Das Unternehmen berät seit über 15 Jahren Industriekonstrukte aus Medizin, Consumer Electronics, IT und Finance und ist jüngst von der Wirtschaftswoche dafür ausgezeichnet worden. Die Verfahren und Mitarbeiter sind zertifiziert nach DIN 33430. Da sich die Mitarbeitersuchen vornehmlich auf Management- und Spezialistenebene bewegen, steht man mit erfolgreichen Unternehmen und Kandidaten in Kontakt. Diese Erfahrung birgt den Vorteil, dass man weiß „wie Karriere geht“.
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