Im Falle einer Kündigung aber auch, wenn man Neugeräte bekommt, sind in der Regel die alten PCs, Laptops, Handys etc. dem Arbeitgeber zurückzugeben. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich daher dringend etwaige private Daten zu löschen. Dies schließt insbesondere privat überlassene Daten Dritter, gespeicherte Passwörter etc. ein. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil zunehmend die Grenzen zwischen beruflich und privat genutzter IT-Hardware verwischen. Hierbei ist besonders wichtig sich zu vergegenwärtigen, dass eine „Löschung“ der Daten durch Verschieben in den Papierkorb oder durch entsprechende Löschung im Rahmen des Betriebssystems Windows, Android oder anderer im Regelfall die Daten nicht wirklich löscht. Das ist auch bei einem Reset auf die Werkseinstellungen der Fall. Man kann sie relativ simpel wiederherstellen. Es empfiehlt sich daher spezielle Software zu nutzen, die technisch gesehen den jeweiligen physischen Speicherort der relevanten Daten auf Systemebene mehrfach randomisiert mit Nullen und Einsen überschreibt. Wir empfehlen nach einer gründlichen Datensicherung daher in Abhängigkeit des Betriebssystems und der Zugriffsrechte Programme zu verwenden mit denen man vertraut ist und bei denen man die Funktionsweise getestet hat. Schauen Sie, dass die Daten im Anschluss wirklich weg sind – löschen Sie alle privaten Fotos etc. eigenhändig! Fordern Sie bei Rückgabe den Arbeitgeber in Form der IT-Abteilung und Personalabteilung dennoch auf etwaige verbliebenen privaten Daten zu löschen. Insbesondere, wenn automatisiert im Hintergrund Cloud-Backups erstellt wurden, und nur der Administrator Zugriff auf diese Daten hat.
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