Wenn Sie sich näher mit China auseinandersetzen, kommen Sie nicht um die Handy-App WeChat (Apple / Android) herum. Wir versuchen im Folgenden daher darzustellen, was WeChat für eine App ist und wie es beruflich nützlich sein kann.
WeChat ist eine Produkt vom chinesischen Tech Konzern Tencent, eines der unbekannten, aber wertvollsten Unternehmen der Welt. Im ersten Quartal 2018 erwirtschaftete Tencent 11,7 Milliarden US-Dollar Umsatz (zum Vergleich Facebook: 12,4 Millarden US-Dollar).
Mit über 1 Milliarde aktiven Nutzern pro Quartal (bspw. 1,11 Milliarden im ersten Quartal 2019) ist WeChat eine in China beliebte Mehrzweckplattform. Hierfür sind zwei Gründe ausschlaggebend. Einerseits sind WhatsApp, Facebook & Co. in China gesperrt, andererseits bietet WeChat diverse praktische Funktionen an. Es handelt sich nicht nur um ein Chat-Tool wie WhatsApp, sondern ist auch ein soziales und berufliches Netzwerk, Shopping & Bezahlfunktion. Zudem ist es auch eine etablierte Customer Service Plattform.
60% der Nutzer öffnen die App mehr als 10 Mal pro Tag, es bietet den Unternehmen große Chancen, wenn man etwas in China verkaufen und Umsatz erreichen will. Wer nicht in WeChat präsent ist, existiert nicht! Es ist noch vor der Homepage die digitale Visitenkarte.
Zunächst benötigt man einen WeChat Official Account. Dann kann man alle Arten von Inhalten auf WeChat teilen – wie bspw. Text, Video und Audio. Der Inhalt wird per Chat an alle Follower verbreitet und kann auch an deren Netzwerk verteilt werden, wenn diese den Inhalt in ihrer „Chronik“ weiterleiten. Von hoher Bedeutung für die geschäftliche Nutzung ist die Bezahlfunktion. Man kann direkt per Chat bezahlen oder Geld überweisen, wenn man das Bankkonto bzw. die Kreditkarte mit WeChat-Pay verknüpft. Es ist für Dienstleister oder Unternehmen praktisch, weil die Rechnung unmittelbar bezahlt wird ohne lange in der üblichen Bearbeitungsphase zu warten. Außerdem bietet WeChat auch eine digitalisierte Version für Customer Service an. Der Anwender kann im Chat Fenster Stichworte eingeben und sich informieren lassen, oder sich eine persönliche Sprechstunde einrichten. Man kann sich sogar über WeChat im Krankenhaus anmelden und einen festen Termin bekommen.
Ist man in China aktiv oder überlegt den Markteintritt, sollte man daher frühzeitig eine DSGVO-verträgliche (Datenschutz-Grundverordnung) und von der IT-Seite her sichere Lösung für WeChat in Erwägung ziehen.
Für weitere Fragen zu WeChat und/oder den chinesischen Markt steht Ihnen HiTec Consult sehr gerne zur Verfügung.
Bewerber werden häufig vor einer Einladung zum Vorstellungsgespräch in einem Telefonat vorab qualifiziert. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, gewisse Rahmendaten abzugleichen.
Zum einen kann diese Frage nach der Motivation für den beruflichen Veränderungswunsch sowie Fragen zum Lebenslauf, gegebenenfalls zu regionaler Mobilität und zum gehaltsrahmen beinhalten. In diesem Zusammenhang gelingt es dem Unternehmen einen ersten Eindruck vom Bewerber zu erhalten. Kann er die Fragen schlüssig beantworten und „wie kommt er am Telefon rüber“? Dabei ist es wichtig für den Bewerber, auf solch einen Anruf vorbereitet zu sein. Sollte sich der Bewerber zum Zeitpunkt des Anrufs in einer unpassenden Situation befinden, beispielsweise auf Dienstreise, am Flughafen etc., sollte er dies dem Unternehmen signalisieren und einen Rückruf anbieten.
Ein Vorab-Telefonat mit dem einstellenden Unternehmen ist nicht zu unterschätzen. Hiervon kann es abhängen, ob es überhaupt zu einer Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch kommen wird.
Umfragen wie die jährlich durchgeführte „Social Recruiting und Active Sourcing“-Studie der Universitäten Erlangen-Nürnberg sowie Bamberg zeigen einen deutlichen Trend, wie mittelständische und große Unternehmen zunehmend über Karrierenetzwerke bzw. soziale Netzwerke eine aktive Kontaktaufnahme zu Kandidaten suchen. Laut der durchaus lesenswerten aktuellen Studie von 2019 zeigt sich aber der Trend, dass Kandidaten diesen Kanal zunehmend skeptischer sehen. Dies hängt mit den Spams von zu vielen und/oder nicht passenden bzw. unpersönlichen Anfragen zusammen sowie dem Wunsch nach unmittelbarer Kommunikation. Vier von fünf Kandidaten reagieren gar nicht oder negativ bei einem entsprechenden Kontaktaufnahmeversuch. Zudem schafft das Personal im Schnitt eine Ansprache pro Tag/ pro abgestellte Person, wobei dies in bestimmten Bereichen (wie IT) auch auf 2-3 Kontaktaufnahmen pro Tag ansteigen kann. In der Folge steigen - bspw. in der IT - dann aber auch wieder die negativen Reaktionen. Der Wunsch nach Kontrolle und individuellerer Ansprache über APPs oder andere Medien steigt zunehmend.
In der Summe konnten wir diesen Trend auch im Markt schon länger feststellen und haben hier vor Jahren, wie z. B. mit unserer „HiTec Job-App“ (Apple / Android) reagiert. Erfreulicherweise führt diese Entwicklung aber auch zu einer stärker arbeitsteiligen Kundenbeziehung. Die weniger komplexen, nicht so anspruchsvollen und kaum strategischen Funktionen, welche die Unternehmen selbst besetzen können, werden von diesen über XING & LinkedIn vom Inhouse-Recruiting zunehmend selbst adressiert. Trotz Problemen mit dem §4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in dieser Form der Kontaktaufnahme setzt sich dieser Trend fort. Gleichzeitig stellen wir aber auch eine erhöhte Wertschätzung für die klassische Direktansprache via Telefon durch die Personalberatung fest, wenn XING & LinkedIn eben nicht weiterhelfen können. Man greift zur telefonischen Ansprache, weil die Antwortraten via sozialer Netzwerke in den spezifischen Fällen noch kleiner sind als 20%, die Positionen streng vertraulich sind (bspw. bei Führungspositionen), die Unternehmen spezifische Vor- und Nachteile kommunizieren müssen oder schlicht der Bewerbermarkt so eng ist, dass man den Erfolg maximieren muss bei den hochqualifizierten Spezialisten. Der Hintergrund hierfür ist, dass E-Mail und Telefonansprache auf vergleichbare Ablehnungsraten von 15% stoßen, aber in der telefonischen Direktansprache immer ein Feedback generiert wird und eine Ansprache immer individuell adaptiert werden kann, wenn der Berater über eine entsprechende marktspezifische Expertise verfügt. Nehmen Sie es daher bei der nächsten Direktansprache als Kompliment, die Position ist nicht für „Jedermann“.
Weihnachten stellt sich immer mal wieder die Frage: Darf ich meinen Kunden eine Flasche Wein schenken oder nicht? In den 90er Jahren hat man sich weitestgehend gar nicht mit dieser Fragestellung beschäftigt, Geschenkkörbe wurden im großen Stil versendet und ganz plötzlich nach der Jahrtausendwende tauchte es auf, das Unwort, das für viele noch keine Bedeutung hatte: Compliance (Regeltreue). Wir wollen an dieser Stelle nicht auf die vielen Skandale eingehen, die es bei großen Unternehmen, wie Siemens und der Deutschen Bahn gegeben hat. Ganze Bücher zum Thema Compliance Richtlinien wurden für die Konzerne zum internen Gebrauch verfasst. Letztlich ist der Übergang von der Annahme einer Aufmerksamkeit zu Bestechung und Korruption relativ fließend. Das deutsche Recht bietet steuerrechtlich eine klare Abgrenzung, was man annehmen darf, andere Aspekte werden überwiegend durch die Unternehmen in Eigenregie reguliert.
Unsere Empfehlung ist es, eine klassische Weihnachtskarte zu veranlassen. Das mutet fast schon etwas antik an, ist es aber bei weitem nicht. Natürlich freut sich ein Kunde auch über eine Weihnachts-E-Mail. Eine WhatsApp setzt vielleicht schon eher den Kontakt über das übliche Geschäft hinaus voraus, d.h., dass man sich auch in privaten Dingen häufiger austauscht – das ist aber sicherlich auch eine denkbar akzeptable und angenehme Lösung. Eine SMS ist, bei einem sehr sachlichen Geschäftskontakt, in jedem Fall unverfänglicher, vorausgesetzt man kann und darf die Person per Mobiltelefon kontaktieren.
Die Frage nach einer Flasche Wein ist nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Sollte Ihnen ihr Stammitaliener, wo Sie regelmäßig Essen gehen, eine Flasche Wein zu Weihnachten schenken, können Sie die getrost annehmen. Sie verpflichten sich zu nichts. In der traditionellen Geschäftsbeziehung von Unternehmen ist es immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und vor allem der im Unternehmen bestehenden Compliance-Richtlinien. Diese sollten beherzigt werden, da sonst unter extremeren Umständen sogar abgemahnt werden kann. Jedoch ist aus unserer Sicht bei kleineren Zuwendungen, die eher den Charakter einer Aufmerksamkeit haben, wie Blumen oder eine „im üblichen Preissegment gekaufte“ Flasche Wein als unkritisch anzusehen. Kontrovers sei hier noch angemerkt, dass der Alkoholkonsum in Deutschland nach wie vor beträchtlich ist und man vielleicht tendenziell auf andere Kleinigkeiten ausweichen sollte, die auch in diesem Punkt unverfänglich sind. Am Ende ist und bleibt die analoge Weihnachtskarte eine tolle Option, an seine Geschäftspartner zu denken.
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