Oktober 2020
Hard Brexit & Recruiting
Brexit schwebt seit längerem im politischen Raum und wurde in den letzten Monaten „erfolgreich“ durch Covid-19 in der öffentlichen Wahrnehmung verdrängt. Aber was würde ein Hard Brexit für den Recruitingprozess und Sie als potenziellen Kandidaten bedeuten?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder auf Englisch GDPR) wäre im Vereinigten Königreich nicht mehr anerkannt. Die Umsetzung in britisches Recht im Sinne der GDPR wäre aber dort weiterhin gültig und die entspricht doch eigentlich der Vorlage aus Europa? Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht:
- Es gibt keine Aufsicht mehr durch die EU
- Der Schutzstatus der EU-Bürger würde gegenüber dem britischen Bürger abfallen
- Gesetzliche Regelungen können in Großbritannien in der Übergangszeit von Ministern ohne parlamentarische Abstimmung wie Verordnungen ad hoc geändert werden (Henry VIII. Rechte)
Doch was heißt das in der Praxis:
- Habe ich Anspruch auf Datenlöschung durch eine Personalberatung oder Firma aus UK der ich meine Unterlagen geschickt habe? - NEIN
- Meine Datenschutzrechte (EU) wurden von einer Firma aus UK verletzt, die diese Daten noch aus 2019 hatte und ich will klagen? - NEIN
- Ich habe personenbezogene Daten an ein Unternehmen, Personaldienstleister, Personalberatung etc. in UK gesendet. Diese müssen sich doch an die Datenschutzregeln halten? - NEIN
- Ich habe Recht auf die wahrheitsgemäße Auskunft bezüglich der Haltung und Verarbeitung meiner Daten - NEIN
- Europäische Unternehmen und Niederlassungen von internationalen Konzernen, die meine vertraulichen Daten mit Personen / Organisationen in UK teilen und damit gegen die DSGVO verstoßen, kann ich belangen? - JA
Unternehmen, die Ihre Daten an Organisationen oder Personen im Vereinigten Königreich weiterleiten wollen oder diese dort speichern oder verarbeiten lassen, müssen:
- Sie vor Weiterleitung (nicht bei Erhebung) der Daten umfänglich über die Art der Daten, den Grund und auch den Umgang mit diesen Daten (welche Personen / Organisationen was machen) informieren und Sie aktiv über die dadurch entstehende Risiken (Identitätsdiebstahl, Verkauf der Daten, Veröffentlichung etc.) aufklären
- Sie müssen diesem Vorgang dann noch explizit zustimmen
- Dies darf nur ausnahmsweise geschehen und automatisierte bzw. regelmäßige Prozesse in dieser Form sind nicht zulässig
Grundsätzlich sollten Sie vor dem Hintergrund der konkreten Gefahr eines ungeregelten Brexit in jedem Fall überprüfen wo Ihre Daten im Vereinigten Königreich aktuell vorliegen, diese auf das zwingend nötige Minimum reduzieren und sehr genau überlegen bevor Sie eventuell weitere Daten übertragen.
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