Suche
Deutsch | English

Dezember 2019

Weihnachten und Compliance - darf man an die Geschäftspartner eine Flasche Wein verschenken?

Weihnachten stellt sich immer mal wieder die Frage: Darf ich meinen Kunden eine Flasche Wein schenken oder nicht? In den 90er Jahren hat man sich weitestgehend gar nicht mit dieser Fragestellung beschäftigt, Geschenkkörbe wurden im großen Stil versendet und ganz plötzlich nach der Jahrtausendwende tauchte es auf, das Unwort, das für viele noch keine Bedeutung hatte: Compliance (Regeltreue). Wir wollen an dieser Stelle nicht auf die vielen Skandale eingehen, die es bei großen Unternehmen, wie Siemens und der Deutschen Bahn gegeben hat. Ganze Bücher zum Thema Compliance Richtlinien wurden für die Konzerne zum internen Gebrauch verfasst. Letztlich ist der Übergang von der Annahme einer Aufmerksamkeit zu Bestechung und Korruption relativ fließend. Das deutsche Recht bietet steuerrechtlich eine klare Abgrenzung, was man annehmen darf, andere Aspekte werden überwiegend durch die Unternehmen in Eigenregie reguliert.

 

Unsere Empfehlung ist es, eine klassische Weihnachtskarte zu veranlassen. Das mutet fast schon etwas antik an, ist es aber bei weitem nicht. Natürlich freut sich ein Kunde auch über eine Weihnachts-E-Mail. Eine WhatsApp setzt vielleicht schon eher den Kontakt über das übliche Geschäft hinaus voraus, d.h., dass man sich auch in privaten Dingen häufiger austauscht – das ist aber sicherlich auch eine denkbar akzeptable und angenehme Lösung. Eine SMS ist, bei einem sehr sachlichen Geschäftskontakt, in jedem Fall unverfänglicher, vorausgesetzt man kann und darf die Person per Mobiltelefon kontaktieren.

 

Die Frage nach einer Flasche Wein ist nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Sollte Ihnen ihr Stammitaliener, wo Sie regelmäßig Essen gehen, eine Flasche Wein zu Weihnachten schenken, können Sie die getrost annehmen. Sie verpflichten sich zu nichts. In der traditionellen Geschäftsbeziehung von Unternehmen ist es immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und vor allem der im Unternehmen bestehenden Compliance-Richtlinien. Diese sollten beherzigt werden, da sonst unter extremeren Umständen sogar abgemahnt werden kann. Jedoch ist aus unserer Sicht bei kleineren Zuwendungen, die eher den Charakter einer Aufmerksamkeit haben, wie Blumen oder eine „im üblichen Preissegment gekaufte“ Flasche Wein als unkritisch anzusehen. Kontrovers sei hier noch angemerkt, dass der Alkoholkonsum in Deutschland nach wie vor beträchtlich ist und man vielleicht tendenziell auf andere Kleinigkeiten ausweichen sollte, die auch in diesem Punkt unverfänglich sind. Am Ende ist und bleibt die analoge Weihnachtskarte eine tolle Option, an seine Geschäftspartner zu denken.

Zurück